Dotierung des Gesundheitsförderungsfonds Link zur Förderung

Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention werden die in allen Landesgesundheitsfonds eingerichteten "Gesundheitsförderungsfonds" jährlich mit Mitteln des Landes dotiert. Österreichweit erfolgt die Dotierung für 10 Jahre (2013-2022), die Mittel werden nach der Volkszahl des jeweiligen Bundeslandes aufgebracht.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, 3. Abschnitt, Art. 10
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0.088 Mio. Euro

Referenznummer

1043009