Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen Link zur Förderung

Leistungen für Kinder und Jugendliche in belasteten Familiensituationen, die ohne Eingriffe oder Unterstützungsmaßnahme der Kinder- und Jugendhilfe eine Kindeswohlgefährdung erwarten lassen.

Hierzu zählen folgende Leistungen:

     * Begleitetes Wohnen (Notschlafstellen, Mutter-Kind-Haus)

     * Familien- und Erziehungsberatung

     * Hilfen für die Erziehung und Alltagsbewältigung

     * Sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien

     * Sozialarbeiterische Unterstützung der Schulen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
(+43) 0732 7720 - 0
kjh.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Antrag ist kostenfrei.

Die Form der Leistungskontrolle wird individuell - je nach Leistungsgegenstand dh. Förderungsgegenstand - ausgestaltet.

Regelmäßig ist jedoch die Vorlage eines Leistungsberichts und der entsprechende Nachweis bzgl. der Verwendung der Fördermittel erforderlich.

Der finanzielle Verwendungsnachweis erfolgt  entweder über Vorlage entsprechender Originalrechnung und/oder über die Vorlage des Jahresabschlusses des Förderungsnehmers.

Rechtsgrundlage

§ 20 Oö KJHG 2014 idjgF ("Familiendienste"), Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Präventive Unterstützungsleistungen bei belasteten Familiensituation um Maßnahmen der Erziehungshilfe zu vermeiden

Referenznummer

1042902