Förderung Radonsanierung durch bauliche Maßnahmen Link zur Förderung

Bauliche Maßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden (Wohnungen) zur Reduktion der gemessenen Radonkonzentration.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Bei fehlendem Förderungsbudget wird der Förderungsantrag von der Förderstelle zurückgewiesen

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Maßnahmen vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Radonsanierung durch bauliche Maßnahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042829