Innovationsförderung Link zur Förderung

Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte (einzelbetrieblich oder in kooperativer Form) sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt.

Im Rahmen eines Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.

Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche

  • zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
  • in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.

Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert. Als InnovationsassistentIn können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden. Hierbei wird eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt. In begründeten Fällen können auch AbsolventenInnen einer berufsbildenden höheren Schule als InnovationsassistentIn beschäftigt werden, wobei eine Berufspraxis von max. drei Jahren toleriert wird.

Im Rahmen dieser Förderung können Zusatzprämien für die Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen (max. 5 % der Förderbemessungsgrundlage) und den Einsatz von Arbeitnehmerinnen (max. 5 % der Förderbemessungsgrundlage) für die Schwerpunkte Initiativprojekte und Forschungs- Entwicklungs- und Innovationsprojekte gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Förderrichtlinie für die Tiroler Innovationsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042811