Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unterstützt werden die Gründung bzw. Ansiedelung von kleinen Unternehmen sowie Investitionen bzw. Vorhaben die die Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte, die Anwendung neuer Technologien bzw. die Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.).
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft plus Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH, Sprengmittelhändler, Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol.
Im Rahmen dieser Förderung kann eine Zusatzprämie für die Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen (max. € 5.000,- pro Unternehmen) gewährt werden.