Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds angefallen sind, sind nicht förderbar.
Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.
Förderungsentscheidung
Nach Vorlage der Schlussabrechnung sowie bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen wird die tatsächliche Förderung berechnet. Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen sechs Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, d.h., das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die in dem KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: