KWF-Ausschreibung "Digitalisierungsoffensive" für den Bereich Tourismus Link zur Förderung

Diese KWF-Ausschreibung zielt auf die Unterstützung von heimischen Unternehmen ab, die sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen:

  • Schritt 1 - WKO.Beratung: Es werden hierfür von Expertinnen/Experten im Rahmen der »KMU-DIGITAL-Beratung« der WKO Wirtschaftskammer Österreich die Unternehmerinnen/Unternehmer umfassend beraten. In den speziellen Beratungen können Unternehmerinnen/Unternehmer systematisch und themenspezifisch Umsetzungsentscheidungen treffen. Gemeinsam mit der Beraterin/dem Berater werden eine ganzheitliche Strategie für die Umsetzung entwickelt sowie konkrete Maßnahmen geplant. Die Beratungen sind zu 50 % durch die WKO gefördert und werden von zertifizierten Digitalisierungsberaterinnen/-beratern durchgeführt.
  • Schritt 2 - KWF - Investitionsförderung: Basierend auf dem »KMU-DIGITAL-Beratungsbericht« der WKO wendet sich die Unternehmerin/der Unternehmer in Bezug auf die Umsetzung der empfohlenen Investitionsmaßnahmen danach an den KWF. Die KWF Förderquote beträgt ebenfalls maximal 50 % bzw. maximal € 5.000,- (Schritt 2 – KWF – Investition).

Förderbare Projekte:
Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen des "KMU DIGITAL Beratungsberichtes" empfohlen werden und die Schwerpunkt-Themen E-Commerce & Social Media, Geschäftsmodelle & Prozesse sowie Verbesserung IT-Sicherheit umfassen. Dies kann beispielhaft folgende Maßnahmen betreffen:

  • Erstellung/Adaptierung einer Homepage im Zusammenhang mit der Gestaltung umfassender Digitalisierungsinhalte (Contentmanagementsystem, Onlinebuchbarkeit, Channelmanagement, automatisierte Anfragebeantwortung, WLAN, digitales Marketing, Einbindung von Schnittstellen, responsive Website, Online-Shop, etc.)
  • Anschaffungen zur Optimierung der Geschäftsprozesse (Cloudlösungen, Work Flow Solutions, Digital Business Automation, CRM-Tools, Near Field Communication, etc.) oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Softwaretools, Lizenzen, etc.)

Ausschreibungsschwerpunkte (Unternehmensgröße, Branche, Projektqualität, etc.) werden für jede Ausschreibungsrunde anhand der budgetären Möglichkeiten und der vorangegangenen Ausschreibungserfahrungen gesondert festgelegt.

Leistungsempfänger:
Natürliche oder nicht natürliche Personen mit aufrechter Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten, die ein kleines Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts mit Betriebsstätte in Kärnten betreiben und im Rahmen der WKÖ-Digitalisierungsoffensive eine "KMU DIGITAL Beratung" durchführen und einen entsprechenden "KMU DIGITAL Beratungsbericht" vorweisen können.
Pro Ausschreibungsrunde ist nur eine Antragsstellung pro Unternehmen möglich.

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen | KWF-Ausschreibungen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Berater herangezogen werden.

Förderungsentscheidung

  • Nach Vorlage der Schlussabrechnung sowie bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen wird die tatsächliche Förderung berechnet. Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, d.h., das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
  • Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die in der KWF-Ausschreibung bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Ausschreibung "Digitalisierungsoffensive" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042720