Beratungsstellen (für Kinder, Jugendliche, Familien und Pflegefamilien), Niederösterreich Link zur Förderung

Beratungsstellen (für Kinder, Jugendliche, Familien und Pflegefamilien), die
im Auftrag der öffentlichen Jugendwohlfahrt „Erziehungshilfe“ leisten 

  • Familienberatungsstellen mit dieser Zusatzleistung
  • Andere auf Unterstützung der Erziehung spezialisierte Einrichtungen

Hier handelt es sich um Einrichtungen ohne das Erfordernis von
Niederschwelligkeit, die nicht nur für Selbstmelder Beratungs-, Betreuungs-
und/oder therapeutische Leistungen erbringen, sondern diese Leistungen im Einzelfall im Auftrag des örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträgers erbringen. Dafür ist Freiwilligkeit der Inanspruchnahme auf Seiten der zu betreuenden Familie und ihrer Mitglieder nicht zwingende Bedingung. Fehlende Freiwilligkeit macht dann aber ersatzweise einen Beschluss des Pflegschaftsgerichts erforderlich.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 29 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270-0; Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042704