Förderaktion "Schule ins Museum" Link zur Förderung

Gewährt werden Fahrtkostenzuschüsse für den Transport von Schüler/Innen aus Pflicht- u. Berufsschulen sowie landwirtschaftlichen Schulen zu Museen. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche Personen (z. B. Lehrer/Innen) als auch juristische Personen (z. B. Elternverein).

Die maximale Höhe des Zuschussbetrages ist nach Entfernung gestaffelt:

  • Museen im Umkreis bis zu 50 km der Schule max. € 150,-/Besuch
  • Museen im Umkreis ab 50 km der Schule max. € 180,-/Besuch

Die Ansuchen können erst nach dem Besuch des jeweiligen Museums eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass im Förderantragsformular ein Nachweis(Bestätigungsvermerk) über den Besuch des Museums sowie die Anzahl der teilnehmenden Schüler/Innen zu erbringen ist. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Förderaktion "Schule ins Museum"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1042670