Förderungsprogramm Klimaschutz Link zur Förderung

Diese Förderung ist eine Aktion des Umweltressorts des Landes Salzburg und wird im Rahmen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 (www.salzburg2050.at) als Zusatzförderung zur Umweltförderung des Bundes angeboten. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz können folgende Projekte mit einer Zusatzförderung unterstützt werden:

Bereich Enerergieeffizenz und Energieversorgung

  • Thermische Solaranlagen
  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Biomasseheizungen
  • Wärmerückgewinnungen
  • Effiziente Kühl- und Gefriergeräte
  • Energiezentralen
  • Klimatisierung und Kühlung
  • Energiesparmaßnahmen (Wärmerückgewinnung >100kW)

Bereich Thermische Gebäudesanierung

  • Einzelbaumaßnahmen
  • Umfassende Sanierung

Bereich Elektromobilität

  • E-Kleinbusse (M1 & M2)
  • leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 >2,0t bis <3,5t höchstzul. Gesamtgewicht)
  • E-Ladeinfrastruktur
  • reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (BEV und FCEV, Klasse M1)

Die Zusatzförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Höhe wird anhand der angegebenen Prozentsätze und der im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ gewährten Bundesförderung (inkl. allfälliger EU-Förderungen) bestimmt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
https://www.umweltfoerderung.at

Amt der Salzburger Landesregierung
https://www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/salzburg2050

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Land Salzburg Zl 205-03/1244/259-2014, gültig ab 1.1.2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Förderung wird im Anschluss an die gleichlautenden Förderschienen der Umweltförderung Inland ausbezahlt.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Referenznummer

1042654