Klimaschutzförderung Land Tirol Link zur Förderung

Maßnahmen des Klimaschutzes gemäß § 19 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, wie etwa:

  1. Maßnahmen zum Schutz der Moore und von Systemen mit Senkenfunktion aufgrund ihres Beitrags zur Kohlenstoffbindung und Treibhausgasreduktion (Moore als Klimaregulatoren),
  2. Maßnahmen zur Unterstützung und Verbesserung klimarelevanter Ökosystemleistungen bzw. Beiträge zur Aufrechterhaltung von Ökosystemfunktionen;
  3. innovative klimaeffiziente Maßnahmen, insbesondere ergänzende Kooperationsprojekte der Klimakoordination, und
  4. Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für die Angelegenheiten des Klimaschutzes und die Anpassung an den Klimawandel (Klimaschutzbildung).

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der zugesagten Förderung bei Projekten wird auf Basis geprüfter Originalbelege samt Zahlungsnachweisen und Vorlage eines Projektberichtes durchgeführt. Stichproben und Vorortkontrollen werden für Projekte und Flächenförderungen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Natur- und Klimaschutz 2017, Tiroler Naturschutzgesetz 2005
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042647