Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung

Die Förderung nach der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (ehemaliger Kriegsopfer- und Behindertenfonds) hat zum Ziel, Personen welche die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nach § 2 der Richtlinie erfüllen, bei der Bewältigung ihrer durch die besonderen Umstände begründeten Lebensverhältnisse zu unterstützen und nach Möglichkeit die Eigeninitiative und Selbsthilfe zu stärken.

Die Gewährung der Förderung kann erfolgen durch

(1) einmalige oder mehrmalige finanzielle Zuschüsse

a) zur Erleichterung der Lebensverhältnisse insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfes und von Miet- und Betriebskosten;

b) für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation für Wohnraumsanierung und für die Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen;

c) für die Anschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen (z.B. Hörgeräte, Brillen, orthopädische Behelfe);

d) für die Anschaffung von Zahnersätzen;

e) für ärztlich verordnete Kuraufenthalte.

(2) durch Vergabe von Schul-, Studien- und Lernbeihilfen sowie Unterstützungen für die Teilnahme an Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen für Erwachsene zur Sicherung der Stellung im Erwerbsleben.

(3) durch Zuschüsse zu den seit dem Jahr 1972 bestehenden Krankengruppenzusatzversicherungen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
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Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (ehemaliger Kriegsopfer- und Behindertenfonds)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042522