Tiroler Digitalisierungsförderung Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderungsaktion unterstützt das Land Tirol gewerbliche Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter.

Die Förderaktion umfasst drei Module, wobei zumindest zwei Module beantragt werden müssen.

  • Das Modul Konzepte, Strategien, Planungen hat die Konzepterstellung und Detailplanung und Change Management zum Ziel. Die internen und externen Personalkosten im Zusammenhang mit der Planung und Entwicklung eines detaillierten Implementationsplanes von Digitalisierungsprozessen werden iHv max. 50 % der förderbaren Kosten gefördert.
  • Das Modul Investitionen hat die Senkung der Eintrittsbarriere für Investitionen in modernste Anlagen(-teile) zum Ziel. Gefördert werden Investitionen in abnutzungsfähige Anlagen im direkten Zusammenhang mit digitaler Transformation (Soft- und Hardware, Netzwerktechnik, AR/VR, Steuertechnik) iHv max. 10 % - 20 % der förderbaren Kosten.
  • Das Modul Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau zielt auf den Aufbau digitaler Kompetenzen insbesondere auch für niedrig qualifizierte Menschen, Nutzung modernster didaktischer Methoden und Inklusion ab. Gefördert werden interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungstechniken von Lehr- und Lerninhalten (AR/VR, Gamification) iHv max. 50 % der förderbaren Kosten.

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt € 500.000,- für alle drei Module pro Projekt gewährt.

Förderwerber können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest fünf Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt und entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Campingplätze, Freizeitparks, Kinos, Ballonfahr- und Hänge bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.) sind, Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Tiroler Digitalisierungsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042514