Förderung von Dolmetschkosten Link zur Förderung

Es werden Kosten für Dolmetschleistungen gefördert. Fördernehmer können Vereine und Institutionen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung muss mit einer Kostenaufstellung sowie originalen Rechnungen und Zahlungsbelegen bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Förderbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Dolmetschkosten, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042506