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Es werden Kosten für Dolmetschleistungen gefördert. Fördernehmer können Vereine und Institutionen sein.
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at
Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung muss mit einer Kostenaufstellung sowie originalen Rechnungen und Zahlungsbelegen bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Förderbeiträge müssen zurückerstattet werden.