Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen dieser Förderaktion unterstützt das Land Tirol Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation und stellt eine Ergänzung zur neu eingeführten unternehmensbezogenen Tiroler Digitalisierungsförderung dar. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses iHv max. 100 % der förderbaren Kosten gewährt.
Für Unternehmen ist der Fördersatz mit 30 % beschränkt. Förderungsnehmer können Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit Sitz im Bundesland Tirol sein.