Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderaktion unterstützt das Land Tirol Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation und stellt eine Ergänzung zur neu eingeführten unternehmensbezogenen Tiroler Digitalisierungsförderung dar. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses iHv max. 100 % der förderbaren Kosten gewährt.

Für Unternehmen ist der Fördersatz mit 30 % beschränkt. Förderungsnehmer können Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit Sitz im Bundesland Tirol sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042464