NÖ Förderung der öffentlichen Bibliotheken Link zur Förderung

(1) Das Land hat, als Träger von Privatrechten, das Volksbüchereiwesen nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln,
StF: LGBl. 5300-0, zu fördern.
(2) Gegenstand der Förderung nach diesem Gesetz sind Einrichtungen und Tätigkeiten, die im Sinne einer ständigen Weiterbildung die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Urteilen und Handeln und die Entfaltung der persönlichen Anlagen zum Ziele haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-17020
post.k1@noel.gv.at
http://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Foerd_Oeffentl_Bibliotheken.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln 1980
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042456