NÖ Förderung privater Pflichtschulen und Internate Link zur Förderung

Zielsetzung dieser Förderung ist es, den Erhaltern einer privaten, in Niederösterreich gelegenen Pflichtschule bzw. eines Internates, das zur Unterbringung von PflichtschülerInnen dient, zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse gelegen sind, einen nicht rückzahlbaren Förderungsbetrag zur Abdeckung des Defizits bei der Finanzierung ihres (Schul-)Aufwandes (wie zusätzliche Personalaufwendungen, die vom Bund aufgrund des Privatschulgesetzes 1962, BGBl. Nr. 244/1962 idgF, nicht getragen werden, Bauinvestitionen und sonstiger Sachaufwand) zu gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wissenschaft und Forschung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-13137
wissenschaft-bildung@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042431