EU-Sonstige Maßnahmen Link zur Förderung

Förderungen von sonstigen Kleinprojekten (z.B. Beratungsmaßnahmen EU-Infopoint der Wirtschaftskammer OÖ). Gegenstand ist die Durchführung von Kleinprojekten zur Unterstützung von EU-Programmübergreifenden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderbedingungen des Landes OÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042373