Förderung der Einsammlung und Beseitigung von gefallenen Tieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Vorsorge einen Zuschuss zur Einsammlung und Beseitigung gefallener Tiere (Rinder, Schafe und Ziegen wobei Kälber bis zum vollendeten 3. Lebensmonat nicht der Kategorie Rinder zuzurechnen und somit nicht förderbar sind).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Landesveterinärdirektion
Wilhelm-Greil-Straße 17 6020 Innsbruck
+43 512 508 3242
veterinaerdirektion@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/landesveterinaerdirektion

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abwicklung erfolgt durch den gemäß § 3 TMG zugelassenen Betrieb oder Unternehmer, welcher die Einsammlung und Entsorgung der Falltiere gemäß der Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung 2017 (TNPVO 2017) übernimmt. Bei der Rechnungslegung an die Landwirte ist der Zuschuss des Landes Tirol nachweislich abzuziehen und als solcher auszuweisen. Die Höhe der Förderung beträgt seit dem 01.01.2022 EUR 250,00 pro Tonne gefallener Tiere.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss Land Tirol vom 21.06.2022; Richtlinie zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmitteln iVm. Art. 27 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1042357