Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Link zur Förderung

Das Land Tirol fördert die:

  • Aufwendungen zur Deckung von Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern
  • Aufwendungen für Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren
  • Förderung von Deckhengststationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderauszahlung erfolgt mittels eigenen Zahlungsantrag und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen.

Die Leistungskontrolle erfolgt über die Evaluierungsvorgaben

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft in Tirol aus Landesmittel, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Referenznummer

1042308