FTI OÖ Kooperation FFG Link zur Förderung

Die FTI Oberösterreich Kooperation, abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich und der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), hat das Ziel die oberösterreichischen Unternehmen beim Themenfeld Forschung und Entwicklung zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Zu den förderbare Vorhaben zählen:

1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien sowie Vorhaben der Kategorie Grundlagenforschung in Ergänzung zu Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;

2. Investitionen für Forschungsinfrastrukturen im Sinne der unter Punkt 1 genannten Kategorien;

3. Investition und Betrieb von Innovationsclustern;

4. Innovationsvorhaben von KMU (zB Abordnung hochqualifizierten Personals an KMU, Innovationsberatungsdienste für KMU);

5. Prozess- und Organisationsinnovationen;

6. Ausbildungsmaßnahmen;

7. Technologietransfer;

8. Maßnahmen zur Umsetzung von innovativen Vorhaben von KMUs.

Die FFG fordert zur Einreichung von Förderungsansuchen nach dem Wettbewerbsprinzip auf. Informationen über aktuelle Calls, sowie die Kriterien für die Bewertung bzw. Entscheidung über Förderansuchen werden elektronisch auf der Website der FFG veröffentlicht.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmaliger Landesbeitrag.

Nach Durchführung der Calls bzw. der Ausschreibungen, werden je nach Förderprogramm unterschiedliche Informationen zur Leistungskontrolle gefordert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von OÖ. Forschungseinrichtungen für den Zeitraum 01.07.2015 – 30.06.2021; Kooperationsvereinbarung über die Weiterführung der gemeinsamen, verstärkten Forschungsförderung Oberösterreichischer Unternehmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042159