Antragsteller muss ein vom BMNT anerkannter Bildungsanbieter, mit Sitz in Tirol, für die Maßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sein.
Die Antragstellung muss vor Umsetzungsbeginn, in der Regel Oktober - November des Vorjahres, erfolgen.
Der Antrag besteht aus dem Förderantrag inkl. Verpflichtungserklärung, dem Vorhabensdatenblatt und der Kalkulationsgrundlage.