OÖ. Gründerfonds - Beteiligung an Oö. Start-ups (01.01.2018 - 31.12.2020) Link zur Förderung

Der „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Die stille Beteiligung erfolgt entweder durch das Land Oberösterreich oder durch ein Unternehmen (derzeit: OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.), welches vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Im Bedarfsfall wird unter Umständen ein verbürgter Anschlusskredit (Haftung) von der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. gewährt, bei welchem der OÖ. Gründerfonds teilweise die Kosten übernimmt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
0732 777800

Ergebnisunabhängige Entgelte

Das Land Oberösterreich bzw. das beauftragte Unternehmen verrechnet für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung einmalig ein Bearbeitungsentgelt von 1,1 % der stillen Beteiligung, mind. € 400,-. Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 85,- verrechnet. Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von € 85,- zu entrichten. Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von € 30,- in Rechnung gestellt. Die Entgelte werden jährlich entsprechend der Kollektivvertragsabschlüsse („Banken-Kollektivvertrag“) entweder vom Land Oberösterreich oder vom Unternehmen valorisiert.

Gewinnanteile

Für das 1. – 3. Jahr werden keine Gewinnanteile verrechnet. Ab dem 4. Laufzeitjahr errechnet sich der Gewinnanteil entsprechend dem Verhältnis des Beteiligungs­nominalkapitals zum nachgewiesenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Beteiligungsrelation wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart, ein negatives Eigenkapital bleibt außer Ansatz.

Oberbegrenzung:
Kalkulatorische Verzinsung des Beteiligungskapitals
per Zinssatz Euribor 3-Monate + 5,0 %-Punkte

Gewinngrundlage bildet das jeweilige „Ergebnis vor Steuern“ (vormals: "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit") vor Normal-Afa, Gewinnanteilen obiger oder anderer Gesellschafter, Ertragssteuern und Rücklagenbewegungen. Bei unterjähriger Veränderung der Einlage erfolgt eine zeitanteilige Aliquotierung des Ergebnisanspruches, wobei nur volle Kalendermonate gerechnet werden. Für Einnahmen-Ausgabenrechner sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Der Gewinnanteil ist bei Vorlage des Jahresabschlusses, spätestens sechs Monate nach Bilanzstichtag fällig. Eine Verlustbeteiligung bzw. eine Nachschusspflicht werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Prüfung Unternehmenskonzept samt Belegkontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege) 

Rechtsgrundlage

1) Richtlinien OÖ. Gründerfonds - Beteiligung Oö. Start-ups 01.01.2018 - 31.12.2020 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1042092