Ergebnisunabhängige Entgelte
Das Land Oberösterreich bzw. das beauftragte Unternehmen verrechnet für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung einmalig ein Bearbeitungsentgelt von 1,1 % der stillen Beteiligung, mind. € 400,-. Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 85,- verrechnet. Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von € 85,- zu entrichten. Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von € 30,- in Rechnung gestellt. Die Entgelte werden jährlich entsprechend der Kollektivvertragsabschlüsse („Banken-Kollektivvertrag“) entweder vom Land Oberösterreich oder vom Unternehmen valorisiert.
Gewinnanteile
Für das 1. – 3. Jahr werden keine Gewinnanteile verrechnet. Ab dem 4. Laufzeitjahr errechnet sich der Gewinnanteil entsprechend dem Verhältnis des Beteiligungsnominalkapitals zum nachgewiesenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Beteiligungsrelation wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart, ein negatives Eigenkapital bleibt außer Ansatz.
Oberbegrenzung:
Kalkulatorische Verzinsung des Beteiligungskapitals
per Zinssatz Euribor 3-Monate + 5,0 %-Punkte
Gewinngrundlage bildet das jeweilige „Ergebnis vor Steuern“ (vormals: "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit") vor Normal-Afa, Gewinnanteilen obiger oder anderer Gesellschafter, Ertragssteuern und Rücklagenbewegungen. Bei unterjähriger Veränderung der Einlage erfolgt eine zeitanteilige Aliquotierung des Ergebnisanspruches, wobei nur volle Kalendermonate gerechnet werden. Für Einnahmen-Ausgabenrechner sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Der Gewinnanteil ist bei Vorlage des Jahresabschlusses, spätestens sechs Monate nach Bilanzstichtag fällig. Eine Verlustbeteiligung bzw. eine Nachschusspflicht werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Prüfung Unternehmenskonzept samt Belegkontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: