Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
1. FörderungswerberInnen können sein:
1.1. Förderbar nach den Richtlinien ist der Contractingnehmer
1.2. Förderbare Contractingnehmer sind:
- Unternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind
- unternehmerisch tätige Organisationen, konfessionelle Einrichtungen sowie Vereine
- Körperschaften öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes und der mehrheitlich in seinem Eigentum stehenden juristischen Personen)
2. Förderbare Kosten:
Förderbar sind die Kosten für Investitionen inkl. Planung und Montage zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder für Investitionen inkl. Planung und Montage in Energieanlagen zur Nutzung überwiegend erneuerbarer Energieträger.
Von diesen Kosten werden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Förderung allenfalls geleistete Anzahlungen und Zuschüsse in Abzug gebracht. Diese sind vollständig bekannt zu geben.
Die Basis (maximale Bemessungsgrundlage) für die endgültige Förderungsberechnung bilden die von der Bundesförderstelle (Kommunalkredit Public Consulting) ermittelten förderungsfähigen Kosten.
Alle (sonstigen) Auflagen und Kriterien des Bundes gelten auch sinngemäß für die Landesförderung.
3. Sachliche Voraussetzungen:
3.1. Der Contractor muss die für seine Tätigkeit einschlägigen Gewerbeberechtigungen und behördlichen Befugnisse besitzen.
3.2. Die förderbaren Kosten müssen mindestens € 50.000,- betragen und sind mit maximal € 250.000,- begrenzt.
3.3. Die Bonität des Contractors und des Contractingnehmers muss gegeben sein.
3.4. Das mittels Contracting finanzierte Projekt muss ich im Bundesland Oberösterreich befinden.
3.5. Beim Anlagencontracting muss eine klare Abgrenzung zu konventioneller Energielieferung bzw. objektorientierter Versorgung gegeben sein.
3.6. Beim Anlagencontracting werden nur Kosten für erneuerbare Energietechnologie-Investitionen anerkannt.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn im Wege des OÖ. Energiesparverbandes beim Land OÖ eingereicht werden und die Laufzeit des Contracting-Projektes ist mit 10 Jahren begrenzt.