Förderung der Qualitätsverbesserung in der Tierzucht im Bundesland Salzburg Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert:

  • Flächendeckende Betreuung der Tierbestände im Bundesland Salzburg sowie züchterische Weiterentwicklung bei den einzelnen Tiergattungen (Zuchtbücher)
  • Erfassung von Daten, die einen Zuchtfortschritt in den wichtigsten Produktionszweigen in der Salzburger Landwirtschaft zum Ziel haben
  • Beratung und Schulung der Herdebuchbetriebe im Betriebsmanagement und Qualitätsmanagement
  • Organisation und Durchführung von Messen, Wettbewerben und Ausstellungen von qualitativ hochwertigen Zuchttieren gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 702/2014
  • Verbesserung der Qualitäten, vor allem im Bereich Fitnessmerkmale im Sinne der Nachhaltigkeit

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19
5020 Salzburg
0662870571
office@lk-salzburg.at
http://sbg.lko.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderintensität für die im Feld Leistungsgegenstand angeführten Fördergegenstände beträgt max. 70 % der anrechenbaren Kosten.

Die Förderungen werden vom Antragsteller in Form von Sachleistungen gewährt und umfassen keine Direktzahlungen an den Endbegünstigten (Landwirt).

Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sowie innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.

Die Originalbeleg- und Verwendungsnachweiskontrolle erfolgt vor Ort durch die Förderungsabwicklungsstelle.

Rechtsgrundlage

Artikel 24 und 27 der Verordnung (EU) Nr. 702/20141 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union; Salzburger Tierzuchtgesetz 2009 § 18 lit.a Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz 1975, LGBl. Nr. 16/1975; Richtlinie zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Tierzucht, Zahl 204-30/26/225-2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042050