Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher Link zur Förderung

Gegenstände des Investitionszuschusses sind Investitionen

a) zur Erzeugung elektrischer Energie durch die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, die ausschließlich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche (ausgenommen Grünfläche) angebracht wird bzw. ist;

b) zur Speicherung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen durch die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage um einen Stromspeicher und die Erweiterung eines bestehenden Stromspeichers.

Bei der Erweiterung von Photovoltaikanlagen oder Stromspeichern sind nur jene Investitionen, welche im Rahmen der Erweiterung anfallen, Gegenstand des Investitionszuschusses. Investitionen für Erweiterungen und Errichtungen, für die eine Förderung auf Grund des Klima- und Energiefondsgesetzes, oder auf Grund anderer bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen in Anspruch genommen wird, sind nicht förderfähig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16
+43 5 787 66-10
kundenservice@oem-ag.at
https://www.oem-ag.at/de/home/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Nachweis des für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege an die Abwicklungsstelle.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern 2012 idgF; Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 27a Ökostromgesetz 2012 für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (PV-FRL 2018)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

36 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrec

Referenznummer

1042027