Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land Niederösterreich und die Niederösterreichischen Gemeinden fördern gem. § 6 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. 5065-3, Tagesmütter/-väter-Rechtsträger, wenn diese „Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung“ anbieten und die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes und der NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung, LGBl. 5065/1-2, eingehalten werden.
Vom Land Niederösterreich und von derjenigen Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Hauptwohnsitz des Kindes oder Jugendlichen gelegen ist, erhalten die Tagesmütter/-väter-Rechtsträger bei Vorliegen eines Bedarfes im Sinne des Gesetzes für jeder von einer Tagesmutter/ einem Tagesvater betreute Kind, soferne die Gemeinde keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellt, einen Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand sowie zum Schulungsaufwand und zum Aufwand für begleitende Kontrolle und Supervision in der Höhe von je € 30,- monatlich.
Für Kinder unter 3 Jahren gewährt das Land Niederösterreich einen erhöhten Zuschuss in der Höhe von € 37,50 monatlich. Für diese Altersgruppe entfällt die Bedarfsfeststellung durch die Hauptwohnsitzgemeinde.