Eltern-Kind-Zentren-Förderung Link zur Förderung

Eltern-Kind-Zentren sind elternorganisierte Einrichtungen zur Unterstützung für Eltern durch ein breitgefächertes und niederschwelliges Angebot. Das Angebot umfasst Information, Kompetenzverbesserung und elterlichen Erfahrungsaustausch, sowie gegebenenfalls auch kurzzeitige Kinderbetreuung.

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung kann jederzeit eine Überprüfung des Eltern‐Kind‐Zentrums durchführen. Der Antragsteller hat die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ausgaben sind mit Originalrechnungen zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage

NÖ Familiengesetz; Förderrichtlinien gültig ab 25. Mai 2018 gemäß § 5 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505‐3
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041821