Förderung von Jugend- und Schülerzeitungen gemäß § 5 NÖ Jugendgesetz Link zur Förderung

Das NÖ Jugendreferat gewährt NÖ Jugendorganisationen oder Schüler- und Jugendzeitungsredaktionen eine finanzielle Förderung durch einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse für

  • Inserate,
  • Sachaufwände sowie anfallende Sachkosten (Druckkosten, Porto und Papier) zur Produktion der Zeitung.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041813