Förderung von Jugendreffs gemäß § 3 NÖ Jugendgesetz Link zur Förderung

Das NÖ Jugendreferat gewährt nach Einlangen eines formlosen Ansuchens durch NÖ Jugendorganisationen oder rechtlich nicht organisierte Gruppen von NÖ Landesbürgern eine finanzielle Förderung durch einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse für den

  • Neubau,
  • Um- oder Ausbau,
  • die Adaptierung bzw.
  • die Ausgestaltung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz; Richtlinie NÖ Landesjugendreferat-Abteilung F3, gültig vom 1. Jänner 2016
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041771