1) Voraussetzung bei Neubau eines Gebäudes
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Objekt:
Kaufvertrag oder Grundbuchsauszug bzw. Mietvertrag usw. - Baubewilligung
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- Nachweis der Förderungswerber, dass sie die Errichtung des Objektes selbst durchführen wollen und sie das durchzuführende Projekt nicht aus vorwiegend kommerziellen Gründen betreiben. Rechtlich organisierte Gruppen durch Vorlage der vereinsbehördlich genehmigten Vereinsstatuten, rechtlich nicht organisierte Gruppen durch schriftliche Erklärung
- Unterfertigung einer Förderungserklärung
Wesentliche Inhaltsmerkmale: Förderungszweck, Höhe und Art der Auszahlung des Förderungsbetrages, Verpflichtung der Förderungswerber, die Bestimmungen des Jugendschutzes gem. § 11 ff, NÖ Jugendgesetz i.d.g.F. einzuhalten. Hinweis auf Widerruf der Förderung bei nicht widmungsgemäßer Verwendung
2) Um- oder Ausbau eines Gebäudes bzw. Gebäudeteiles
- Analog zu Punkt 1 jedoch mit Besichtigung vorher
3) Adaptierung eines Gebäudes bzw. Gebäudeteiles
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Objekt: Kaufvertrag oder Grundbuchsauszug bzw. Mietvertrag
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- Nachweis der Förderungswerber, dass sie die Errichtung des Objektes selbst durchführen wollen und sie das durchzuführende Projekt nicht aus vorwiegend kommerziellen Gründen betreiben: Rechtlich organisierte Gruppen durch Vorlage der vereinsbehördlich genehmigten Vereinsstatuten; Rechtlich nicht organisierte Gruppen durch schriftliche Erklärung;
- Unterfertigung einer Fördererklärung
Wesentliche Inhaltsmerkmale: Förderungszweck, Höhe und Art der Auszahlung des Förderungsbetrages, Verpflichtung der Förderungswerber, die Bestimmungen des Jugendschutzes gem. § 11 ff, NÖ Jugendgesetz i.d.g.F. einzuhalten. Hinweis auf Widerruf der Förderung bei nicht widmungsgemäßer Verwendung
4) Ausgestaltung eines Gebäudes bzw. Gebäudeteiles (Förderung von Einrichtungsgegenständen und Gebrauchsgegenständen)
- Rechnungen bzw. Lieferscheine, Kostenvoranschläge oder Anbote
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Objekt: Kaufvertrag oder Grundbuchsauszug, bzw. Mietvertrag (Ab 1.4.1989)