NÖ Heizkostenzuschuss 2017/18 Link zur Förderung

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in der Höhe von € 135,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2018 beantragt werden.

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.

Prüfung des jeweiligen Haushaltseinkommens laut geltender Richtlinie.

Rechtsgrundlage

NÖ Seniorengesetz; Richtlinie NÖ Heizkostenzuschuss, gültig ab 12.09.2017; F3-A-1803/004-2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1041672