Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
Als FörderungswerberInnen sind folgende EU-BürgerInnen zugelassen:
i) physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts, die eine aktive Gewerbeberechtigung für eine der nachstehenden Branchen, nämlich Bäcker, Fleischer, Gastronomie und/oder Konditorei bzw. Lebensmittelhandel mit Vollsortiment besitzen
ii) Arbeitsgemeinschaften aus dem genannten Kreis von Personen und Personengesellschaften
iii) Sie dürfen nicht mehr als 15 VollzeitarbeitnehmerInnen am Betriebsstandort beschäftigen und dürfen nicht mehr als drei Betriebsstandorte (inkl. Filialbetriebe) führen. SaisonarbeiterInnen werden nur entsprechend ihres Anteils an den Jahresarbeitseinheiten berücksichtigt, Lehrlinge werden in die Zahl der VollzeitarbeitnehmerInnen nicht eingerechnet. Diese Beschäftigungsobergrenze gilt am Betriebsstandort bzw. pro Gemeinde.
b) förderbare Investitionskosten:
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Anschaffung von (auch gebrauchten) Maschinen und Anlagen
c) Besitz einer aktiven Gewerbeberechtigung in Oberösterreich für die angeführten Branchen (Bäcker, Fleischer, Gastronomie und/oder Konditorei, Lebensmittelhandel mit Vollsortiment)
d) Sachliche Voraussetzungen:
i) Gastronomiebetriebe müssen eine hohe Dienstleistungs- und Angebotsqualität aufweisen und zusätzlich ganzjährig an mindestens vier Tagen in der Woche geöffnet sein sowie mittags und abends warme Speisen anbieten.
ii) Gastronomiebetriebe sind nur dann förderbar, wenn sie mit eigenen, zeitgemäßen Sanitäranlagen ausgestattet sind.
iii) Betriebe, die ein Franchisekonzept verfolgen, können nur unter der Voraussetzung gefördert werden, dass die unternehmerische Eigenständigkeit (Mitarbeiter-, Einkaufs-, Vertriebspolitik) des Franchisenehmers gewährleistet ist.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Antrag, siehe Link zu externen Informationsseiten.