Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich (1.11.2017 - 31.12.2020) Link zur Förderung

Ziel des Programms ist es, Investitionen von Nahversorgungsbetrieben zu fördern, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen.

Es wird eine einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe des Landes Oberösterreich für förderbare Investitionen von Nahversorgern im Sinne der Richtlinie (Lebensmittelhandel mit Vollsortiment, Fleischer, Bäcker, Gastronomie und/oder Konditorei) gewährt für

  • Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
  • Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Anschaffung von (auch gebrauchten) Maschinen und Anlagen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe (de minimis Beihilfe).

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen (jeweils in Kopie), Vor-Ort-Kontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für das Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich (einzelbetriebliche Nahversorgungsförderung) für den Zeitraum 1.11.2017 - 31.12.2020 und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041508