Fischerei- und Forschungsförderung Link zur Förderung

Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der NÖ Landesfischereiverband in Zusammenarbeit mit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient.

Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip).

Förderbare Maßnahmen sind in der Förderrichtlinie des NÖ Landesfischereiverbandes unter Anlage 1 gelistet.

Es besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Förderung oder auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung. Durch die Entgegennahme und Bearbeitung eines Förderantrags sowie durch allfällige Verhandlungen mit dem Förderungswerber erwachsen dem NÖ Landesfischereiverband keine wie immer gearteten Verpflichtungen. 

Die Antragstellung löst keine Gebührenpflicht aus.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus den Förderrichtlinien des NÖ Landesfischereiverbandes

Rechtsgrundlage

NÖ Fischereigesetz 2001, Förderrichtlinien des NÖ Landesfischereiverbandes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041490