Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der NÖ Landesfischereiverband in Zusammenarbeit mit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient.
Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip).
Förderbare Maßnahmen sind in der Förderrichtlinie des NÖ Landesfischereiverbandes unter Anlage 1 gelistet.