AplusB Scale-up Link zur Förderung

Der Schwerpunkt des AplusB Scale-up Programms ist die verstärkte Förderung und Unterstützung in der Vorgründungsphase und Frühphase von FTI-Gründungen aus dem akademischen Bereich/Umfeld. AplusB Scale-up setzt bereits in sehr frühen Phasen mit seiner Betreuung von Gründungsvorhaben an und zielt auf eine direkte Unterstützung des Managements der FTI-Gründungen ab, mit einem sehr hohen Unterstützungsanteil (Knowhow und Netzwerk) und nur einem geringen finanziellen Förderungsanteil.

Ziel des Förderungsprogramms AplusB Scale-up ist es,

  1. das Potenzial für die Gründung von FTI- und wachstumsorientierten Frühphasenunternehmen zu erweitern und dieses mit Hilfe der Förderung auszuschöpfen,
  2. den ausgewählten FörderungsnehmerInnen zu helfen, während der Förderungsperiode ihre Wachstumsmöglichkeiten zu realisieren, auch am internationalen Markt,
  3. die Chancen zu erhöhen, dass diese Unternehmen auch nach der Förderung am Standort Österreich
    • als selbstständige Unternehmen eine weiterhin gute wirtschaftliche Performance verzeichnen oder
    • private InvestorInnen an Bord haben, welche die Unternehmensentwicklung forcieren oder
    • als Teil eines anderen Unternehmens fortgeführt werden, und somit die durch die Förderung ermöglichte Wertschöpfung weiterhin in Österreich bleibt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Walcherstraße 11, 1020 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Belegprüfung, vor-Ort-Kontrollen, Jahresberichte

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI – Richtlinie 2015) „Struktur-FTI-RL“ Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

16 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

Referenznummer

1041417