NÖ Anti-Atom-Aktivitäten Link zur Förderung

Im Rahmen der NÖ Anti-Atom-Aktivitäten werden Förderungen für Projekte und Studien vergeben, die die Anti-Atom-Politik des Landes unterstützen, insbesondere für Angelegenheiten im Zusammenhang mit grenznahen Atomanlagen, Kernkraftwerken und Lagern für radioaktive Abfälle, aber auch bei Kooperations- und Informationsprojekten mit den Nachbarländern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagentechnik, BD4
post.bd4@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden. Nach Prüfung des Antrages und bei Vollständigkeit der Unterlagen sowie positiver Bewertung wird die gewährte Beihilfe auf das Konto des/der Förderwerbenden ausbezahlt, wobei die Auszahlung des Förderbetrages sich nach der Art und Umfang des bewilligten Förderungsvorhabens richtet und nach Maßgabe des Projektfortschrittes auch in Teilbeträgen erfolgen kann.
    Förderungen, die den Betrag von € 5.000,- nicht übersteigen, werden grundsätzlich erst nach dem vollständigen Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung ausbezahlt.

Die widmungsgemäße Verwendung des Förderbetrages wird durch Vorlage eines Sachberichtes, aus dem die projekt- bzw. plangemäße Umsetzung im Sinne der Einreichunterlagen ersichtlich sein muss, sowie einer Endrechnung mit Originalbelegen (oder rechtlich  gleichwertige elektronische Rechnungen) über die Gesamtkosten mit Zahlungsnachweisen geprüft. Stichprobenartig kann von den Organen der fördernden Stelle oder des NÖ Landesrechnungshofes eine Vorort-Kontrolle durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Privatrechtliche Vereinbarung mit dem Fördernehmer/der Fördernehmerin

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1041391