Innovationsscheck mit Selbstbehalt (2018 - 2021) Link zur Förderung

Der Innovationsscheck ist eine Förderlinie für Klein- und Mittelunternehmen in Österreich, mit dem Ziel, ihnen den Einstieg in eine kontinuierliche und intensivere Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen.

Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von € 10.000,- mit dem Scheck bezahlen. 

Der Innovationsscheck wird in Höhe von bis zu max. € 10.000,- ausgestellt. In diesem Spektrum ist der Innovationsscheck individuell nutzbar. Die förderbaren Gesamtkosten können max. € 12.500,- betragen (inkl. Selbstbehalt von 20% von Unternehmen).

Gefördert werden innovative Vorhaben welche den State-of-the-Art erweitern und das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf neuartige Dienstleistungen oder Produktentwicklungen vorantreiben.

Zu den förderbaren Vorhaben zählen zB Forschungsbasierte Ideenstudien, Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden, Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen, Unterstützung bei der Prototypenentwicklung, sowie Konzepte für ein technisches Innovationsmanagement (proof of concept).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Abteilung III/I2
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
https://www.bmk.gv.at/

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG
Sensengasse 1, 1090 Wien
innovationsscheck@ffg.at
https://www.ffg.at/ausschreibungen/InnovationsscheckmitSelbstbehalt

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien
innovation@bmdw.gv.at
https://www.bmdw.gv.at/Services/Foerderungen/Innovationsscheck.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderbar ist das dem Projekt zurechenbare Honorar der einlöseberechtigten
Forschungseinrichtung, die von der Förderungsnehmerin oder dem Förderungs-
nehmer für die Durchführung eines förderbaren Vorhabens beauftragt wird.

Siehe Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt unter Leitfaden Innovationsscheck SB-2021.

Rechtsgrundlage

FFG-RL KMU zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG-Richtlinie 2015)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen

Referenznummer

1041300