Förderung Kinder- und Jugendsport Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Kinder- und Jugendsport mit niederösterreichweiter Wirkung (zumindest überkommunal, regional und überregional).

Die sportliche Aktivität (mit mittlerer Intensität ab dem metabolischen Äquivalent - MET - von 5) für die Zielgruppe der Kinder (im Alter von 0-13 Jahre) und Jugendlichen (im Alter von 14-18 Jahren) soll bedarfsgerecht initiiert bzw. entwickelt und die nachhaltige Einbindung von Sportvereinen gewährleistet werden.

Maßnahmenförderung Einsatz von Trainern, wie Übungsleiter, staatlich geprüfte Instruktoren und Trainer, Diplomtrainer, Sportlehrer sowie Bewegungscoaches und Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport; eine regelmäßige Trainerfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt.

Projektförderung Organisationsübergreifende Kooperationsprojekte:  

  • in Zusammenarbeit der NÖ Sportdachverbände (und deren Mitgliedsvereine) untereinander,
  • in Zusammenarbeit zwischen den NÖ Sportdachverbänden und den NÖ Sportfachverbänden bzw. den NÖ Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport (bzw. deren Mitgliedsvereine), insbesondere bei sportartenspezifischen Projekten an der Schnittstelle wettkampforientierter Breiten- und Leistungssport,
  • in Zusammenarbeit zwischen den NÖ Sportdachverbänden (und ihren Mitgliedsvereinen) und sonstigen Sportnetzwerkpartnern anderer Sektoren außerhalb des organisierten Sports.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten
02742/9005 - 12597
02742/9005 - 12597 post.wst5@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Sport/Kontakte_Sport.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9; Allgemeine Richtlinie des Landes Niederösterreich für Sportförderungen; Spezielle Richtlinie des Landes Niederösterreich für die Förderung Kinder- und Jugendsport;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1041243