Förderung NÖ Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport Link zur Förderung

Anteilige Unterstützung der Aufwendungen des Fördernehmers für die Erfüllung spezifischer administrativer und organisatorischer Grundaufgaben im Verbandsbetrieb (Grundförderung).

Anteilige Unterstützung der Kosten dieser Organisationen für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen im besonderen Aufgabenbereich (Maßnahmen- und Projektförderung).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport
post.wst5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9; Allgemeine Richtlinie des Landes Niederösterreich für Sportförderungen; Spezielle Richtlinie des Landes Niederösterreich für die Förderung NÖ Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041227