Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Wiedereinsteigerbonus, Niederösterreich Link zur Förderung

Der Wiedereinsteigerbonus soll für Personen, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen, einen erhöhten Anreiz zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bieten.

Die Höhe des Wiedereinsteigerbonus beträgt maximal 1/3 des Nettoeinkommens. Sofern das Nettoeinkommen und der Wiedereinsteigerbonus 140 % des Mindeststandards für Alleinstehende (€ 1.182,24 - Stand 2017) übersteigt, ist der Wiedereinsteigerbonus entsprechend zu kürzen.

Der Wiedereinsteigerbonus wird für maximal 12 Monate gewährt. Bei einer befristeten Beschäftigung ist der Wiedereinsteigerbonus entsprechend der Dauer dieser Beschäftigung zu gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 38 NÖ MSG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG), LGBl. 9205, in der geltenden Fassung (idgF), NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV), LBGl. 9205/1 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041086