Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Wiedereinsteigerbonus soll für Personen, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen, einen erhöhten Anreiz zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bieten.
Die Höhe des Wiedereinsteigerbonus beträgt maximal 1/3 des Nettoeinkommens. Sofern das Nettoeinkommen und der Wiedereinsteigerbonus 140 % des Mindeststandards für Alleinstehende (€ 1.182,24 - Stand 2017) übersteigt, ist der Wiedereinsteigerbonus entsprechend zu kürzen.
Der Wiedereinsteigerbonus wird für maximal 12 Monate gewährt. Bei einer befristeten Beschäftigung ist der Wiedereinsteigerbonus entsprechend der Dauer dieser Beschäftigung zu gewähren.