Siehe Punkt 1.1. des hochgeladenen pdf-Dokuments: NÖ Umweltförderung von Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung im Rahmen des "NÖ Heizkessel-Castings 2016/2017"
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die berechtigten Förderwerbenden wurden im Zeitraum 1.11.2016 bis 23.5.2017 im Zuge des NÖ Heizkesselcastings 2016/2017 ermittelt. Berechtigte Förderwerbende haben bis zum 31.08.2018 Zeit ihre Projekte umzusetzen.
Zur Beurteilung der Förderfähigkeit sind folgende Unterlagen beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung BD4-Anlagentechnik, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 einzureichen:
- Formlose Förderabrechnung mit kurzer Projektbeschreibung (inkl. Foto zur Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen) unter Angabe der persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdaten und Bankdaten (IBAN und BIC) sowie
- einer Erklärung, ob und von welchen Stellen und in welcher Höhe weitere Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln für das gleiche Vorhaben bereits beantragt bzw. erhalten wurden oder noch beantragt werden.
- Endabrechnung (saldierte Originalrechnungen samt Zahlungsbestätigung im Original)
- Behördliche Bewilligungen (nach Erfordernis)
- Nachweis über die Einhaltung der Kriterien für förderfähige Heizsysteme bei der Erneuerung der Heizsysteme.
- Die Heizungsanlagen müssen von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden (Ausnahme: bei den geförderten Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Heizsysteme können auch nur Materialleistungen, wie z.B. Dämmung von Heizungsrohren eingereicht werden).
- Weitere Unterlagen sind bei Bedarf und nach Aufforderungen vorzulegen.