Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
1. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Kärnten. Gefördert wird maximal ein neues Transport- oder Faltfahrrad sowie ein neuer Transportanhänger pro Förderwerber/in.
2. Die Förderung richtet sich an Unternehmen oder freie Berufe, die ihre Tätigkeit in der Rechtsform von natürlichen oder juristischen Personen ausüben, sowie Vereine oder Gebietskörperschaften mit Sitz in Kärnten. Gefördert wird maximal ein neues Transportrad, maximal 3 Dienstfahrräder (1 bis 10 MitarbeiterInnen, 2 bis 20 MitarbeiterInnnen, 3 ab 21 MitarbeiterInnen), ein Faltrad, ein neuer Transportanhänger sowie max. 5 Radabstellplätze pro Förderwerber.
Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen sind dem folgenden Link zu entnehmen.
Einreichung vom 01.06.17 bis 01.12.2017
Dem vollständig ausgefüllten Förderantrag sind Kopien der zur Gänze bezahlten Rechnungen (frühestes Kaufdatum ab dem 01.05.2017), ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Kärnten (Meldezettel) sowie eine Bestätigung, dass der geförderte Gegenstand dem Kraftfahrzeuggesetz und der StVO entspricht, beizulegen.