Katastrophenfonds: Beihilfe Land Salzburg zur Absicherung von Existenzen bei Katastrophenschäden Link zur Förderung

Der Katastrophenfonds wurde eingerichtet, um nach Naturkatastrophen rasch finanzielle Hilfe leisten zu können.

Finanzielle Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen - mit Ausnahme von Gebietskörperschaften - können nach Antragstellung vergeben werden.

Zu Naturkatastrophen zählen Ereignisse wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Fanny-von-Lehnerstraße 1, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2420
agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Höhe der Beihilfe beträgt im Allgemeinen 30 Prozent der Schadenssumme. Bei geringem Familieneinkommen, verhältnismäßig hohem Schadensausmaß oder sonstiger außerordentlicher Belastung ist eine Erhöhung des Beihilfenprozentsatzes möglich.

Die Schadensschätzungen, Vor-Ort-Kontrollen und stichprobenartige Wiederherstellungskontrollen erfolgen durch Amtssachverständige oder gerichtlich beeidete Sachverständige.

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996, idF BGBl. Nr. 201/1996 Richtlinien für die Gewährung einer finanziellen Beihilfe des Landes zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, Zahl: 204-32/38/42-2002
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040914