Investitionen bei Neugründung eines Unternehmens werden nur dann gefördert, wenn die Neugründung durch JungunternehmerInnen erfolgt. Eine Betriebsübernahme liegt vor, wenn die für den Betrieb wesentlichen Teile (wie Kundenstock, Inventar, Warenlager, Maschinen, Arbeitnehmer, Mietrechte etc.) übernommen werden und der Betrieb in derselben Branche weitergeführt wird. Bei der Übernahme eines Unternehmens muss die Mehrheit, das heißt mehr als 50 Prozent des Unternehmens, übernommen werden. Genauere Voraussetzungen können den Speziellen Richtlinien des Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds für die Förderung von Investitionen entnommen werden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen: