Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderung von Erstinvestitionen ins Anlagevermögen für die Errichtung von "Genießerzimmern" von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse.
Im Zentrum der Förderung steht die qualitative Verbesserung der Unterkünfte, um mit einer gemeinsamen Vermarktung als Genießerzimmer das Qualitätsimage zu stärken und die Auslastung der Betriebe zu erhöhen.