NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds - Förderung von Investitionen - "Genießerzimmer" Link zur Förderung

Förderung von Erstinvestitionen ins Anlagevermögen für die Errichtung von "Genießerzimmern" von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse.

Im Zentrum der Förderung steht die qualitative Verbesserung der Unterkünfte, um mit einer gemeinsamen Vermarktung als Genießerzimmer das Qualitätsimage zu stärken und die Auslastung der Betriebe zu erhöhen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Spezielle Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds für die Förderung von Investitionen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1040690