Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den niederösterreichischen Bergerlebniszentren (Annaberg, Göstling an der Ybbs, Lackenhof, Mitterbach an der Erlauf, Mönichkirchen, Puchberg am Schneeberg, Reichenau an der Rax, Semmering und Sankt Corona am Wechsel) und in den funktional verbundenen Orten (Gaming, Lunz am See, Payerbach und Kirchberg am Wechsel).
Antragsberechtigt sind des weiteren Eigentümer und Betreiber von Schutzhütten im gesamten Fördergebiet. Genaue Voraussetzungen können den Speziellen Richtlinien des Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds für die Förderung von Investitionen entnommen werden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen: