KWF-Ausschreibung "Beratungsscheck" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel) Link zur Förderung

Förderbare Projekte

  • Beratungsleistungen zur Elektronisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen:
    Unternehmen planen hier beispielsweise die Umstellung von manuellen und halbautomatischen Prozessschritten hin zu elektronisierten und vollautomatischen Abläufen. Dies erfolgt durch Implementierung von entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten wie Netzwerken, Datenbanken, speziellen Steuerungseinrichtungen (Sensorik) und Informationsstrukturen.
    Beispiel:
    Handel: Einführung von automatischen Kassensystemen
  • Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge alternativer Finanzierungsmöglichkeiten und Vermarktungsstrategien wie Crowdfinanzierungen und Crowdfunding

Leistungsempfänger

  • Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts mit der Betriebsstätte in Kärnten betreiben.
  • Alle Unternehmen, die Mitglied bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten sind.

siehe Link

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung
Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Ausschreibung.
Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung

  • Nach Vorlage der Schlussabrechnung sowie bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen wird die tatsächliche Förderung berechnet. Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungs-anbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
  • Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die in der KWF-Ausschreibung bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Ausschreibung "Beratungsscheck" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040583