Familienzeitbonus Link zur Förderung

Der Familienzeitbonus ist eine Leistung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes Familienzeit nehmen, dh. ihre Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von 28, 29, 30 oder 31 Tagen unterbrechen. 

Der Familienzeitbonus beträgt 52,46 Euro pro Tag (Wert 2024).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/3 - Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Arbeits- und Sozialrecht
Untere Donaustraße 13-15
+43 1 53115-0
kbg@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bei der Beantragung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Familienzeitbonusgesetz, BGBl I Nr. 53/2016, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Durch den Familienzeitbonus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden

Referenznummer

1040567